Stadtwerke Stendal

Netzentgelte

Die Stadtwerke Stendal GmbH gibt hiermit bekannt, dass ein Antrag auf Genehmigung von Netznutzungsentgelten gemäß § 23a Abs. 3 EnWG bei der Regulierungsbehörde gestellt wurde.

 

neue Netznutzungsentgelte:

genehmigte Netznutzungsentgelte Strom ab 01.05.2009

alte Netznutzungsentgelte:

genehmigte Netznutzungsentgelte, 02-2007

genehmigte Netznutzungsentgelte Strom 07.07.2008

 

genehmigte Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2009

 

Bei einem Blindverbrauch über 33 % vom Wirkverbrauch wird ein Entgelt in Höhe von 1,05 ct/kWh berechnet.

Jedes angefangene Kilowatt (kW, Leistung) wird auf volle, ganzzahlige Kilowatt (kW, Leistung) gerundet .

© 2008 Stadtwerke Stendal
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