Netzentgelte
Die Stadtwerke Stendal GmbH gibt hiermit bekannt, dass ein Antrag auf Genehmigung von Netznutzungsentgelten gemäß § 23a Abs. 3 EnWG bei der Regulierungsbehörde gestellt wurde.
neue Netznutzungsentgelte:
genehmigte Netznutzungsentgelte Strom ab 01.05.2009
alte Netznutzungsentgelte:
genehmigte Netznutzungsentgelte, 02-2007
genehmigte Netznutzungsentgelte Strom 07.07.2008
genehmigte Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2009
Bei einem Blindverbrauch über 33 % vom Wirkverbrauch wird ein Entgelt in Höhe von 1,05 ct/kWh berechnet.
Jedes angefangene Kilowatt (kW, Leistung) wird auf volle, ganzzahlige Kilowatt (kW, Leistung) gerundet .