Einspeisungen
Nachweis über die Einspeisung von mindestens 60% des Referenzertrages
Eine Vergütung für ab dem 01.08.2005 in Betrieb genommene Windenergieanlagen
(WEA) gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 des Erneuerbaren-Energien-
Gesetzes (EEG) vom 21.07.2004 erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass
für diese WEA vor deren Inbetriebnahme nachgewiesen ist, dass sie am
geplanten Standort einen Ertrag von mindestens 60% des Referenzertrages
erzielen können. Wir bitten Sie daher, die SWS GmbH mindestens 3
Wochen vor Inbetriebnahme ein entsprechendes Ertragsgutachten vorzulegen.
Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EEG muss es sich um ein Gutachten handeln, welches
nach Maßgabe der Bestimmungen der Anlage zum EEG seitens eines
im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber beauftragten Sachverständigen
zu erstellen ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir unser
Einvernehmen nur dann erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:das Gutachten wird von einem von der FGW akkreditierten Unternehmen
- auf Basis der Vorgaben der technischen Richtlinie Teil 6 der
- FGW (TR6) erstellt
- die Vergabe des Gutachtens erfolgt durch ein Ausschreibungsverfahren,
- bei dem der günstigste Anbieter von mindestens 3 angefragten
- Anbietern beauftragt wird
- das Gutachten wird zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten für beide
- Seiten unter Berücksichtigung bereits existierender Daten (z. B.
- Messungen, bereits vorliegenden Gutachten) erstellt
- die Beauftragung wird mit den SWS GmbH bzw. deren Beauftragten im Vorfeld abgestimmt
die Bau- bzw. BImSchG- Genehmigung für die WEA liegt vorliegt
EEG- Einspeisung im Jahr 2006 Bericht nach § 15 Abs.2 Nr. 2 EEG