Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet
Entsprechend § 36 (2) EnWG teilen wir hierdurch mit, dass auf der Grundlage unserer Datenauswertung die Stadtwerke Altmärkische Gas,- Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal als Grundversorger zum 01.07.2009 in unserem Netzgebiet festgestellt wurden.
Entsprechend § 36 (2) EnWG teilen wir hierdurch mit, dass auf der Grundlage unserer Datenauswertung die Stadtwerke Altmärkische Gas,- Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal als Grundversorger zum 01.07.2009 in unserem Netzgebiet festgestellt wurden.