Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BBG LSA) und Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BBGVO LSA).
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.stadtwerke-stendal.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und
Elektrizitätswerke GmbH Stendal
Rathenower Straße 1
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931 688 886
E-Mail: kontakt@stadtwerke-stendal.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
PDF-Dokumente
Aktuell sind nicht alle PDFs barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Dokumente zu überarbeiten oder durch barrierefreie Alternativen zu ersetzen. Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das nicht barrierefrei ist, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen das Dokument gerne in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von: Plenta Software GbR.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail: ombudsstelle@ukst.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de