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Achtung Haustürgeschäfte

von Nancy Latuske

Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber und Haustürgeschäften

Derzeit erreichen zahlreiche Haushalte in Stendal Postwurfsendungen privater Messstellenbetreiber. Die Schreiben wirken teilweise amtlich und setzen Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.

Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Stendal GmbH stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zu privaten Messstellenbetreibern, die entsprechende Werbeschreiben versenden oder bei Ihnen an der Haustür unangekündigt klingeln. Bei solchen Schreiben handelt es sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Stendal GmbH oder des Gesetzgebers.

Die Stadtwerke Stendal GmbH sind der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im Stadtgebiet Stendal.

Das bedeutet: Informationen über den regulären Zählerwechsel und den Messstellenbetrieb erhalten Sie von uns oder unserem Dienstleister der Firma Energie Mess- und Servicedienste GmbH (Enermess). Lassen Sie sich durch Schreiben von Drittanbietern nicht zu einer kurzfristigen Vertragsentscheidung drängen.

Wann wird der Einbau eines Smart Meters Pflicht?

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit insbesondere in folgenden Fällen vorgesehen:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen, die unter die Regelungen des § 14a EnWG fallen
  • bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW, zum Beispiel Photovoltaikanlagen

Für andere Haushalte besteht derzeit nicht generell die Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Ob und wann ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem konkreten Einzelfall.

Lassen Sie sich nicht durch angeblich kostenlose Angebote, vermeintliche Sonderaktionen oder zeitliche Fristen verunsichern. Bitte beachten Sie: Wenn die genannten Voraussetzungen bei Ihnen nicht zutreffen, können Sie so eine dort genannte Vergünstigung auch nicht in Anspruch nehmen.

Sollten Sie ein Schreiben eines privaten Messstellenbetreibers erhalten, prüfen Sie daher genau, ob Sie tatsächlich einen Vertrag abschließen möchten. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers sollte nicht allein aufgrund eines werblichen Schreibens oder unter Zeitdruck erfolgen.

Informationen und Kontakt

Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Grundlage zweifelhafter Versprechen ab.

Zuverlässige und unabhängige Informationen zum Thema Smart Meter und Messstellenbetrieb finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Bei Fragen zu Ihrem Zähler, zum Messstellenbetrieb oder zu einem erhaltenen Schreiben stehen Ihnen die Stadtwerke Stendal GmbH gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Stadtwerke Stendal GmbH

Rathenower Straße 1

Hansestadt Stendal

msb@stadtwerke-stendal.de

 

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